Entnommen
Haustierimpfungen.de
Update Januar 2006
Deutsche
Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung
wird nicht mehr verlangt!
Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten
mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den
Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine
Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des
Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die
jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als
"wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer
Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom
Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun
geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel
von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor
einer Tollwutinfektion verleiht.
Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt:
Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut
geimpft werden!
Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr
verlangt!
Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext
angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die
Wiederholungsimpfung fällig wird.
In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht
nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen
auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend
den Vorschriften der Tollwutverordnung.
Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und
Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des
Impfschutzes.
Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe
"Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, könnten
Tierhalter so vorgehen:
Sie bitten den Tierarzt, aus der Schweiz einen Tollwutimpfstoff zu besorgen, in
dessen Beipackzettel ein Auffrischintervall von drei Jahren angegeben ist, und
lassen diesen Impfstoff dann beim nächsten Tollwut-Impftermin verabreichen.
Oder: Sie wenden sich an den Hersteller des Impfstoffs, den der Hund bei seiner
letzten Tollwutimpfung erhalten hat, und bitten um eine schriftliche Angabe
dazu, wie lange der Impfschutz mindestens hält.
Auch die in Deutschland verkauften Haustier-Tollwutimpfstoffe schützen
selbstverständlich länger als ein Jahr, und die Hersteller besitzen
entsprechende Daten! (Siehe auch den Beitrag "Dauer des Impfschutzes"
auf dieser Website.)
Damit hat man dann etwas in der Hand, wenn das Veterinäramt den
Tollwutimpfschutz des Tiers überprüft, etwa wegen eines Beißvorfalls.
Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005
besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung.
Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich
an das EU-Recht angepaßt (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser
Website.)
Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich
gegen Tollwut impfen lassen. Das ist für den Schutz gegen Tollwut sowieso nicht
nötig. Die jährliche Impfung kann den Tieren außerdem schweren Schaden zufügen,
vor allem den Katzen, die dadurch Krebs an der Impfstelle bekommen können.
Durch die Änderung der Tollwutverordnung brauchen wir die Petition nicht mehr
fortzuführen. Wir danken allen Tierhaltern und Tierhalterinnen, die die
Petition unterstützt haben!
Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
PS: Durch die Änderung der Tollwutverordnung sind nun einige Aussagen auf
dieser Website nicht mehr aktuell. Wir werden die Texte entsprechend überarbeiten.
Unser nächstes Ziel sollte es sein, auch die dreijährliche Impfung zu Fall zu
bringen: Denn Tollwutimpfungen schützen unsere Tiere länger als drei Jahre.
Dazu ist es nötig, daß wissenschaftlichen Daten vorgelegt werden, die die längere
Schutzdauer belegen (teilweise gibt es sie natürlich schon), und daß die
Hersteller die längere Schutzdauer auch in den Beipackzetteln nennen. In den
USA haben Tierhalterinnen und Tierhalter im vergangenen Jahr eine Kampagne
begonnen, mit der sie die dreijährliche Tollwutimpfung zu Fall bringen wollen.
Vielleicht wird es irgendwann einmal möglich sein, daß gegen Tollwut richtig
grundimmunisierte Haustiere gar keine Wiederholungsimpfung mehr bekommen müssen.
Es deutet vieles darauf hin, daß der Tollwutschutz viel länger als drei Jahre
hält, wahrscheinlich sogar lebenslang.